Vor dem Strafgericht Lüttich hat das Verfahren gegen eine 71-jährige ehemalige Krankenschwester begonnen. Sie ist angeklagt wegen unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge.
Ihr Lebensgefährte, ein 54-jähriger Maler, war an Zirrhose erkrankt. Statt ihn aber in ärztliche Obhut zu geben, als die Erkrankung akut wurde, habe sie den Mann weiter mit Bier versorgt, so die Anklage. Auch seinen Tod meldete sie nicht. Stattdessen kehrte sie etwa einen Monat nach seinem Tod in die Wohnung zurück und lebte einige Zeit mit der Leiche. Beide Partner galten als Alkoholiker.
Die Frau beteuerte vor Gericht, ihr Partner habe eine medizinische Versorgung abgelehnt. Das sowie ihre eigene Alkoholsucht seien jedoch keine Gründe für unterlassene Hilfeleistung, so die Staatsanwaltschaft.
avenir/gud