3 Kommentare

  1. Wer entscheidet denn was eine "Falschaussage" ist? Beispiel: der eine Abgeordnete schreibt im Internet "Jesus ist von den Toten auferstanden". Ein anderer schreibt dazu "Jesus ist nicht von den Toten auferstanden". Einer von beiden verbreitet zwangsläufig "fake news".... Wer entscheidet jetzt was die korrekte Aussage ist, wer wird also getadelt und wer wird gelobt. Vielleicht kann Stephan Thomas anhand dieses Beispiels erklären wie das in der Praxis gehandhabt wird....

  2. ..."Das Amt kann man nicht nach eigenem Gutdünken ausüben."... Das heisst also im Umkehrschluss, unsere Parlamentarier geben offen zu, dass bis dato alle diese Damen und Herrn, ob Parlament oder Regierung und ihre untergeordneten Beamten und Mitarbeiter, ihrer Amtseidespflicht bewust zuwider gehandelt haben, in all ihren Bereichen !

  3. Der juristische Wert scheint gering zu sein, besonders bezüglich Fake News. Nur mal angenommen, ein Abgeordneter ist der festen Überzeugung, dass Russland von der Ukraine provoziert wurde zum Angriff. Was dann ? Es wird eine Sanktion ausgesprochen. Der Abgeordnete zieht vor Gericht und besteht auf dem Recht der freien Meinungsäußerung.

    Hier haben Moralapostel einen Papiertiger produziert, das ist alles. Mehr Schein als Sein.