Weil der 54-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie mit wahnhaften Störungen leide, werde seine Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus empfohlen, so die Staatsanwaltschaft.
Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war der Mann mit einem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, Ende Februar war ein sechstes Opfer an den Folgen gestorben. Zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Dass der angeklagte Deutsche der Täter war, ist unbestritten und wird nicht neu verhandelt. Im neuen Prozess stehen der Vorsatz und die Schuldfähigkeit des Angeklagten im Fokus.
Vor Beginn der Plädoyers kündigte die Verteidigung am Donnerstag eine Erklärung des Angeklagten an. Bisher hat der gelernte Elektroinstallateur in beiden Prozessen zu den Vorwürfen geschwiegen.
Das Urteil soll am 6. Mai gesprochen werden.
dpa/gud