Im neu aufgerollten Prozess gegen den Trierer Amokfahrer hält auch der zweite Gutachter den Angeklagten für vermindert schuldfähig.
Er leide an einer paranoiden Schizophrenie, die seine Steuerungsfähigkeit bei der Tat erheblich eingeschränkt habe, sagte der Sachverständige am Mittwoch vor dem Landgericht Trier. Schuldunfähig sei der Amokfahrer aber nicht.
Bei dem 54-Jährigen wurde ein Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn festgestellt, der sich vor der Tat verstärkt habe. Von ihm seien mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere erhebliche Straftaten zu erwarten. Daher wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus empfohlen.
Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 durch die Trierer Fußgängerzone waren fünf Menschen getötet worden. Viele weitere wurden verletzt und traumatisiert.
Das Urteil im Prozess könnte am 6. Mai fallen.
dpa/mb