Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist jetzt Eigentümer der Immobilien der Maria-Goretti-Grund- und Sekundarschule in St. Vith und des Bischöflichen Instituts in Büllingen. Der notarielle Akt zur Beurkundung fand am Dienstag statt. Ein Erbpachtvertrag mit einer Laufzeit von 99 Jahren wurde zwischen der DG und den beiden Schulen abgeschlossen. Der Grund: Die Deutschsprachige Gemeinschaft kann nun die laufenden und anstehenden Infrastrukturprojekte zu 100 Prozent statt 80 Prozent finanzieren.
Ministerpräsident Oliver Paasch sprach vom einem historischen Moment. Darüber hinaus stellte er klar, dass die Autonomie der Schulen in keinster Weise gefährdet sei. "Bildungspolitisch betrachtet wollen wir die Autonomie der Schulen sogar stärken", betont Paasch. "Die einzige wirkliche Veränderung besteht in der Tatsache, dass wir Infrastrukturprojekte zu 100 Prozent finanzieren können."
Unter anderem sind auch die PDS Eupen sowie die BS/TI St. Vith Schulen des freien subventionierten Unterrichtswesens. Auch hier laufen die Gespräche für eine Immobilienübernahme. Ob sich die Schulen auf das Angebot der DG einlassen, ist noch unklar.
Dogan Malicki
Super. Wir bezahlen und der Bischof regiert weiter!
So ist es, Herr Stoffels.
Dieses Thema verlangt jedoch nach einer ausführlichen Besprechung, die hier im Rahmen von 150 Wörtern jedoch nicht möglich ist.
Interessante Ideen hat der Religionshistoriker und ULB-Professor Jean-Phippe Schreiber in seinem 2014 erschienenen Essay, “La Belgique, État laïque… ou presque” veröffentlicht.
In diesem Essay hinterfragt er u.a., ob das zweigleisige belgische Unterrichtssystem mit öffentlichen Schulen auf der einen und freien, meist katholischen Schulen auf der andere Seite noch seine Daseinsberechtigung hat und es nicht Zeit ist, die Säkularisierung des Staates weiter zu verfolgen und diese Zweigleisigkeit zu überwinden.
Tatsächlich muss die Frage erlaubt sein, worin sich die beiden Schulsysteme eigentlich inhaltlich und was die Zielsetzung betrifft, unterscheiden? Wenn der Staat (Gemeinschaft) es den konfessionellen Akteuren schon erlaubt, quasi ohne inhaltliche Kontrolle ihren Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen zu erteilen, was unterscheidet den Mathematik-, Physik-, Deutsch-, Geschichts-, Sport-…. Unterricht an einer Freien Schule von dem Unterricht an einer Gemeinschaftsschule?
Es wäre ehrlicher, wenn die DG auch die Trägerschaft übernehmen würde. Dann würden klare Verhältnisse herrschen. Denn im Endeffekt bezahlt die DG doch sowieso alles, dh Gehälter und Investitionen.
Die Bezeichnungen der Schulen können bleiben. Die sind doch längst ohne Bedeutung, Erinnerung an eine ferne Vergangenheit. Heute interessiert sich doch kein Mensch mehr für die katholische Kirche.
Ein Problem bei der öffentlichen Bezuschussung konfessioneller Schulen ist, dass diese Schulen de facto nicht für alle Kinder in der DG zugänglich sind. Kinder muslimischen Glaubens, die keinem katholischen Religionsunterricht folgen möchten, werden diese Schulen wohl kaum besuchen können. Oder irre ich mich?
Dies führt zu Segregationsproblemen an den Gemeinschaftsschulen, die verpflichtet sind, alle Schüler aufzunehmen und zudem noch den Religionsunterricht ihrer Wahl oder Moralunterricht anzubieten.
Freie konfessionelle Schulen bei der Bezuschussung gleich zu behandeln ohne eine Gleichbehandlung und Öffnung für alle Schüler zu gewährleisten ist ein politischer… Offenbarungseid.
Die von der Gemeinschaftsregierung beschlossene Übernahme der Infrastrukturen der bischöflichen Schulen ist unter den bestehenden Umständen nicht zu rechtfertigen und steht einer notwendigen weiterreichenden Säkularisierung diametral entgegen.
Das Unterrichtswesen sollte als originäre gemeinschaftlich-öffentliche und nicht privatrechtlich-konfessionelle Aufgabe angesehen werden.