In dieser Woche ist eine Frau von ihrer Geschwindigkeitsübertretung freigesprochen worden, unter anderem weil das Protokoll in französischer Sprache verfasst war. Dabei hatten diverse juristische Prüfungen bislang ergeben, dass dies dem Gesetz entspricht.
Die Richterin am Polizeigericht in Eupen fußt ihr Urteil nicht alleine auf einen "Formfehler". Dabei hätte sie es belassen können - mit demselben Ergebnis. Sie entschied sich aber, das Gesetz ganz grundsätzlich auszulegen.
"Das Gericht hat sich sehr viel Mühe gegeben zu überprüfen, was Sinn und Zweck des Gesetzes ist", erklärt Rechtsanwalt David Hannen. "Warum wird gesagt, in welcher Sprache welche Protokolle verfasst werden müssen? Man ist auf die Historie dieses Gesetzes eingegangen. Also das Gericht hat sich da sehr viel Mühe gemacht."
Ein Urteil also im Sinne des Gesetzgebers? Das wird wahrscheinlich auch der Kassationshof entscheiden müssen, denn das Urteil ist noch nicht rechtsgültig. Die Staatsanwaltschaft hat 30 Tage, um gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Und das wird sie tun. "Wir sind hier der Auffassung, dass es sich um eine prinzipielle Grundsatzfrage handelt, die wir jetzt nicht so im Raum stehen lassen können, auch schon aus Gründen der Rechtssicherheit", erklärt sagt Andrea Tilgenkamp, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
"Deshalb gehen wir in Berufung und wir werden auch, je nachdem, wie die Berufungsinstanz entscheiden wird, gegebenenfalls auch einen Kassationsrekurs in Erwägung ziehen. Das Gericht hat in dem Urteil verschiedene Aspekte verworfen und wir werden das natürlich noch prüfen und auch noch weitere Unterlagen zusammentragen. Wir werden auch noch eine rechtliche Argumentation für die Berufungsinstanz vorbringen."
gud/fk
egal wie .... Belgien 🇧🇪 ist dreisprachig
verfasst in drei Sprachen und gut ist. Geht auf den verschiedensten Artikeln im Verkauf doch auch. Dann erspart man sich viel Arbeit und Kosten
Siehe Artikel vom 21. Juni 2021: "Eine von der DG unterstützte Sammeklage der Verbraucherschutzzentrale gegen den Energieanbieter Eneco wegen Verstoß gegen die Sprachengesetzgebung war erfolgreich: Eneco hat unter Androhung eines Zwangsgeldes vier Monate Zeit, dafür zu sorgen, dass auf Deutsch mit seinen Kunden kommuniziert wird."
Gilt natürlich nicht für den Staat, wie immer... Und dann in Berufung zu gehen, aber seit Covid/Corona wissen wir ja das Frau Tilgenkamp immer eigene Ideen hat...