Der Fall eines im Hohen Venn angefahrenen Mädchens beschäftigt weiter die Justiz. Anfang 2026 wird er vor dem Lütticher Berufungsgericht verhandelt.
Der Vorfall am Weihnachtstag 2020 hatte damals für Aufsehen gesorgt: Ein fünfjähriges Mädchen war in der Nähe von Baraque Michel mit seinen Eltern spazieren. Ein Radfahrer wollte überholen und brachte dabei das Mädchen mit seinem Knie zu Fall. Anstatt anzuhalten, fuhr er einfach davon. Der Vater des Mädchens filmte das Ganze durch Zufall und stellte die Aufnahmen ins Netz. Das Video wurde tausendfach angeklickt.
Der Radfahrer meldete sich daraufhin bei der Polizei. Er wurde der Fahrlässigkeit und Unvorsichtigkeit schuldig gesprochen, wobei die Urteilsverkündung ausgesetzt wurde.
Die Veröffentlichung der Bilder und damit Bloßstellung in den sozialen Medien wollte er sich wiederum nicht gefallen lassen und wehrte sich juristisch dagegen. Das Gericht entschied, dass er in seiner Privatsphäre verletzt wurde und einen Anspruch auf 4.500 Euro Schadenersatz hat.
Dagegen wiederum legte der Vater des Mädchens nun Berufung ein. Er zieht in der Begründung die Europäische Menschenrechtskonvention und das Recht auf freie Meinungsäußerung heran.
Die Plädoyers in der Sache beginnen am 15. Januar 2026.
belga/fk
Playdoyers in Januar 2026!!!!!!!.
Hoffentlich leben die Leute dann noch.
Radfahrer werden immer dreister.
Also aufpassen dass man nicht von einem Radfahrer angefahren wird, sonst wird's auch noch teuer.
Dieser dreiste Kerl sollte für seine Fahrerflucht bestraft werden.
Ich bin überzeugt, ein Motorradfahrer oder Autofahrer wäre schon längst hinter Gitter.
Aber Radfahrer sind ja immer die guten. Eine Grüne Ideologie.
Die Polizei sollte doch Bitte etwas mehr presence auf dem Hohen Venn zeigen. Da ist ein Spielplatz für alle Raudis. Sie würden sich wundern wie die Rennradfahrer sich auf der Straße verhalten.
Hätte der Vater sein Kind beschützt anstatt zu filmen wäre das alles nicht passiert. Wie dreist kann man sein, einen harmlosen Radfahrer so hereinzulegen! Der Vater muss bestraft werden.
Herr Ramscheid. Der Vater war ja schon am filmen bevor der Radfahrer kam. Hatte der Vater kein Recht sein Kind zu filmen?
Solche rücksichtslosigkeit muss bestraft werden. Auch wenn er im Recht wäre, fährt man nicht einfach davon. Das ist Fahrerflucht, und kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden.