In Lüttich muss sich eine ehemalige Krankenschwester wegen unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge verantworten.
Sie hatte den leblosen Körper ihres Partners drei Monate lang in ihrer Wohnung aufbewahrt - in einem Schlafsack. Der Besitzer der Mietwohnung hatte den Leichnam im Sommer 2021 gefunden, nachdem er länger nichts mehr von den Mietern gehört hatte.
Der Mann litt an einer Leberzirrhose, verweigerte sich aber einer ärztlichen Behandlung und war drei Monate vorher gestorben. Die Frau hatte den Leichnam in dem Schlafsack verstaut, die Wohnung verlassen und war ins Hotel gezogen.
meuse/sp