In ihrer letzten Sitzung hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Dekretentwurf zur mentalen Gesundheit verabschiedet. Damit soll ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, um die Arbeit und die Finanzierung der Gesundheitsdienstleister in dem Bereich abzusichern.
Durch die teilweise Übertragung von Befugnissen für die mentale Gesundheit wurde die DG zuständig für die Finanzierung der Langzeitversorgung. In der Verantwortung des Föderalstaates bleiben die psychiatrische Akutversorgung in Kliniken, mobile Krisenteams sowie die Finanzierung und Rückvergütung von Psychologen und Psychiatern.
Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten ist ein Ziel des Dekretentwurfes, dass die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren verbessert wird, so der zuständige Minister Antonios Antoniadis. Neue, eher niederschwellige Angebote sollen geschaffen werden. Dazu gehören etwa Hilfe zur Selbsthilfe, Prävention oder lokale Lösungen wie Tagesbetreuung oder Kurzaufenthalte.
mitt/gud