Das Lütticher Strafgericht hat einen Mann aus der Lütticher Teilgemeinde Grivegnée wegen Vergewaltigung einer schutzbedürftigen Person zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Sein Opfer ist eine junge Frau mit einer geistigen Behinderung. Im August 2021 war er bei ihr zu Hause, um Arbeiten durchzuführen. Dabei griff er die Frau an und vergewaltigte sie. Die Schutzbedürftigkeit des Opfers werteten die Richter als erschwerenden Umstand.
Auch eine frühere Lebensgefährtin hatte den Mann angezeigt und behauptet, er habe sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Er wiederum entgegnete vor Gericht, dass der Sex freiwillig abgelaufen sei. In dieser Sache wurde der Angeklagte von den Vorwürfen freigesprochen.
belga/fk