Das Strafgericht Eupen hat am Montag einen 60-jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro wegen wiederholtem illegalen Vogelfang verurteilt. Der Mann aus Montzen war in der Vergangenheit bereits wegen ähnlicher Vorfälle für schuldig befunden worden.
Er war auf einer Wiese im Besitz mehrerer Vögel und mit etwa 20 leeren Käfigen aufgegriffen worden. Bei einer Durchsuchung des Hauses konnten weitere Vögel sichergestellt werden. Auch gegen den Besitzer der Wiese und die Ehefrau des Angeklagten wurden Geldstrafen von jeweils 4.000 Euro verhängt.
mitt/gud
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