Der Gerichtsprozess um die tödliche Amokfahrt in Trier wird teilweise neu aufgerollt. Ab dem 27. Februar wird die Tat vom Dezember 2020 erneut das Landgericht Trier beschäftigen. Zehn Verhandlungstage sind vorgesehen.
Der Bundesgerichtshof hatte das im vergangenen August ergangene Urteil aufgehoben. Begründet wurde das mit Rechtsfehlern. Die Trierer Richter hätten ihre Annahme nicht rechtsfehlerfrei begründet, dass der Angeklagte im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt habe. Von der Neuauflage nicht betroffen sind die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen, also dass der Angeklagte der Täter war.
Bei seiner Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war der Mann durch die Trierer Fußgängerzone gefahren und hatte gezielt Passanten angefahren. Insgesamt sechs Menschen sind dadurch ums Leben gekommen, viele weitere wurden verletzt oder traumatisiert.
Der Täter wurde wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Weil bei ihm eine paranoide Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen diagnostiziert wurde, kam der Mann in die Psychiatrie.
dpa/fk