Einen schnelleren Wiedereinstieg in die Arbeitswelt von Krankgeschriebenen - das ist das Ziel einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitsamt der DG, den Krankenkassen und dem Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung.
Das Abkommen ist am 1. Januar in Kraft getreten und vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren und somit die Vermittlung aus einer Hand.
Durch vereinfachte Prozesse sollen mehr Möglichkeiten für eine schnelle Rückkehr in die Arbeitswelt geschaffen werden. Personen, die krankgeschrieben wurden, die motiviert sind, zurück in die Arbeit zu finden und deren Gesundheitszustand die Wiedereingliederung zulässt, können auf die Maßnahmen der "Rückkehr ins Arbeitsleben" zurückgreifen.
mitt/lo