Eigentlich hätte man erwarten können, dass der Start des Zentrums für Kleinkindbetreuung, ZKB, in Ostbelgien gefeiert wird - vor allem von den Mitarbeitern, die im Vergleich zu vorher einen sicheren Arbeitsplatz, geregeltes Gehalt und soziale Absicherung haben. Denn wie die VoG ist seit dem 31. Dezember auch das Teilstatut der Tagesmütter Geschichte.
Wer wollte, konnte in das so genannte Vollstatut wechseln, also in ein Arbeitnehmerverhältnis. Die Tagesmütter betreuen weiter zu Hause - wenn man das will. Aber nun als Angestellte in Heimarbeit. Doch einige Tagesmütter waren unzufrieden. Die Verträge wären - entgegen der Absprachen - befristet, heißt es da etwa. Und diese habe man kurz vor dem Jahreswechsel erst zugestellt bekommen - ohne Möglichkeit, zu reagieren.
Unbefristete Arbeitsverträge
Von Seiten des Ministeriums, in dem die Verträge vorbereitet worden sind, kommt dazu ein klares Dementi. "Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZKB haben unbefristete Arbeitsverträge. Die haben sie im Oktober erhalten und das gilt natürlich auch weiterhin. Und nahezu alle ehemaligen RZKB-Mitarbeiter haben dieses Vertragsangebot auch angenommen", erklärt Generalsekretär Stephan Förster. "Kurz vor Jahreswechsel haben die Kinderbetreuer und Kinderbegleiter, die zu Hause arbeiten, sprich die ehemaligen Tagesmütter, zusätzlich eine Heimarbeit-Vereinbarung erhalten, die dazu dient, dass sie ihre Kostenentschädigung erhalten ab Januar. Und diese ist tatsächlich befristet."
Kinder zu Hause betreuen, das kostet: Energie etwa, Essen und Trinken, oder die Müllentsorgung. Die Vereinbarung hält die Anzahl Betreuungsplätze fest, für die eine Entschädigung gezahlt wird. Nun lautet ein weiterer Vorwurf: Man müsse nun mehr Kinder nehmen als vorher oder Kinder in der außerschulischen Betreuung gratis betreuen.
Auch das eine falsche Wahrnehmung, heißt es dazu im Ministerium. Denn: Verdiente eine Tagesmutter im alten System pro Kind, so erhält sie nun ein Gehalt und Entschädigung für eine Anzahl Plätze, nicht Anzahl Kinder. Vorteil: Die Tagesmutter wird bezahlt, egal, ob der Platz den ganzen Tag besetzt wird oder nicht. Nachteil: Genauso kann es sein, dass ein Platz von zwei Kindern besetzt wird: morgens von einem Kleinkind, nachmittags von einem Schulkind.
Betreuungsschlüssel unverändert
Müssen Tagesmütter nun also Schulkinder gratis betreuen? Gratis: nein, in ihrer Arbeitszeit: ja. "Das ist auch ein großer Unterschied zum vorherigen System", erklärt Förster. "In Zukunft erhalten die Tagesmütter oder Kinderbetreuer, Kinderbegleiter wie es jetzt heißt, diese Entschädigung in Funktion der Plätze, unabhängig davon, ob der Platz zu einem bestimmten Zeitpunkt in Anspruch genommen wird oder eben nicht. Darüber hinaus ist es so, dass die Anzahl Plätze pro Kinderbegleiter im Januar genau die gleiche ist wie im Dezember. Weil es uns wichtig war, auch Kontinuität zu gewährleisten."
Der Betreuungsschlüssel ist also der gleiche wie vorher. Aber es könne eben sein, dass es vorher vier Kinder waren und nun sind es sechs - verteilt auf vier Plätze. Eines ist sicher: Während Betreuer in Schulen und Krippen froh sein dürften mit einer Absicherung im öffentlichen Dienst, so haben einige Tagesmütter noch Schwierigkeiten, im Vollstatut anzukommen. Ein Geburtsfehler ist sicher die Kürze der Zeit: Der Aufbau eines großen öffentlichen Dienstes mit gesetzlicher Grundlage, Personalstatut und Arbeitsordnung - das ist kein Pappenstiel, in sieben Monaten eine echte Herkulesaufgabe. Denn alle Texte mussten ja auch mit den Sozialpartnern und den Arbeitnehmervertretern konzertiert werden.
38-Stunden-Woche
"Man muss einfach festhalten: Diese Reform hatte es in sich", sagt Förster. "Es ist nicht weniger als ein Paradigmenwechsel und schlussendlich auch etwas, was lange Jahre gefordert wurde, vor allem von den Betroffenen selber. Stichwort Vollstatut. Vollstatut ist aber nichts anderes als ein Angestelltenverhältnis. Und das ist eben anders, als das, was die bisherigen Tagesmütter kannten."
Und ja: Es gilt nun auch eine 38-Stunden-Woche für die Kinderbetreuung zu Hause. Da werden sich auch einige Eltern anpassen müssen. Für alle ist es eine Umstellung. Doch kann man der Reform nur viel Erfolg wünschen - denn nur zufriedene Kinderbegleiter sorgen für zufriedene Kinder.
Gudrun Hunold