Das Strafgericht in Lüttich hat einen Mann zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der 42-Jährige hatte als Häftling im Gefängnis Lantin einen Mithäftling vergewaltigt.
Das Opfer war dort nur vorübergehend inhaftiert und wurde später freigesprochen. Die Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte sein Opfer mithilfe von Medikamenten bewusstlos gemacht hatte, bevor er sich an ihm verging.
Neben der Gefängnisstrafe muss er dem Opfer 7.000 Euro Schadenersatz zahlen. Der Angeklagte war bereits zweimal wegen Vergewaltigung verurteilt worden.
belga/vk