Vor dem Eupener Strafgericht musste sich ein Mann aus Montzen zum wiederholten Mal wegen illegalen Vogelfangs verantworten.
Der Mann war schon mehrfach wegen ähnlicher Vergehen verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft forderte drei Monate Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro.
Neben dem Angeklagten waren auch seine Frau und der Besitzer der Wiese, auf der er die Fallen aufstellte, vorgeladen.
Die Verteidigung plädierte für eine Arbeitsstrafe. Das Urteil wird für Mitte Januar erwartet.
belga/sp