Bis zum 30. November konnten sich Tagesmütter in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für ein Arbeitsstatut entscheiden.
Sie konnten wählen, ob sie ab dem 1. Januar als Arbeitnehmerin, im so genannten Vollstatut, arbeiten wollen oder als konventionierte Tagesmutter, im Teilstatut.
Im Parlament teilte die zuständige Ministerin Lydia Klinkenberg am Donnerstag mit, dass schon vor Ablauf der Frist eine große Mehrheit der Personalmitglieder und Tagesmütter sich für ein Vollstatut entschieden habe. Das Vertragsangebot und damit ein Wechsel in den öffentlichen Dienst sei auf breite Zustimmung gestoßen.
mitt/gud