Eine Apothekerin aus Lüttich muss wegen Sozialbetrugs knapp 87.000 Euro an die Inami zurückzahlen. Das hat das Strafgericht von Lüttich entschieden.
Außerdem erhielt sie eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten und eine Geldstrafe von über 44.000 Euro. Diese wurde zur Hälfte auf Bewährung ausgesetzt.
Die Apothekerin hatte Medikamente bei anderen Apothekern gekauft. Dort wurden sie ein erstes Mal gescannt. Beim Weiterverkauf wurden sie dann ein zweites Mal gescannt.
So kassierte die Apothekerin eine doppelte Rückerstattung. Im Laufe des Prozesses erklärte die Frau, sie habe das nicht getan, um sich persönlich zu bereichern, sondern, um ihr Geschäft am Leben zu erhalten.
meuse/vk