2 Kommentare

  1. In den 'compliance' und 'anti-korruptions' Papieren der Bankangestellten ist diesen Verboten Kunden Daten mit Konkurenten zu teilen. Auch hat die Angestellten der Banken dafür zu sorgen dass das Kundeninteresse gewahrt ist und bleibt. Die Beteiligung an BATOPIN erfüllt den Tatbestand des 'Teilens von Kundeninformationen' ! Auch ist die, dem Kunden zustehende, Bankvertraulichkeit (für die er ja zahlt via Kontoführungsgebühr) nicht gewährleistet. Der Kunde wird erzwungener Massen Mittäter bei der Missachtung der Bankvertraulichkeit durch die Banken.. Bankangestellte die das vom Kunden verlangen begehen Arbeitsvertragsbruch wegen Aufruf Beihilfe zu sittenwidrigem Verhalten zu leisten. Im Grunde bestiehlt man den Kunden (da er ja zahlt, aber die entsprechende Leistung verweigert bekommt (den Cashautomaten agenceintern). Damit mutieren die Bankangestellten vom 'angeblich ehrwürdigen Bänker' zum 'kriminellen Bankräuber' !
    Mit jeder erzwungen Nutzung der Bankkarten hat der Kunde das Recht für die unfreiwille Bank-Werbung von der Bank entlohnt zu werden !

  2. Ich finde schon rein von der äußerlich sehr schrillen und provokativen Aufmachung diese Art von Automaten alles andere als angenehm oder serios. Weltoffenheit sollte an anderer Stelle als ausgerechnet vorm Automaten geübt werden.

    Das ganze hat für mich mehr den Charme der typischen Las-Vegas-Spielautomaten. Und wie man hier liest scheint eine Art Glücksspiel zumindest für Rollstuhlfahrer mit verbunden zu sein bei diesen unestätisch wirkenden Kisten in Schwarz-Gelb.

    "Mr. Cash, bitte mein Geld zurück!"