Die gerichtliche Auseinandersetzung im Fall des Radfahrers, der im Dezember 2020 im Venn ein kleines Mädchen angerempelt und zu Fall gebracht hatte, geht weiter.
Ein Video des Vorfalls war seinerzeit durch den Vater in den sozialen Netzwerken veröffentlicht worden und hatte für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Der Radfahrer wurde schließlich wegen fahrlässiger Körperverletzung durch mangelnde Vorsicht verurteilt.
Der Fall war damit nicht beendet, denn der Radfahrer verklagte seinerseits den Familienvater. Denn durch die Verbreitung des Videos habe dieser seiner Privatsphäre und seinem Ruf geschadet.
Das Zivilgericht gab dem Radfahrer am Mittwoch Recht. Die Verbreitung des Videos sei nicht richtig gewesen. Die Verhandlung über die Höhe der Entschädigung wird daher im April nächsten Jahres wieder aufgenommen.
belga/gud