In der luxemburgischen Gemeinde Befort (zwischen Diekirch und Echternach) muss neu gewählt werden.
Der Verwaltungsgerichtshof hat festgehalten, dass bei den Kommunalwahlen am 11. Juni einer der Kandidaten gegen die Bestimmungen des Wahlgesetzes verstoßen hat. Es handelt sich um den Erstgewählten der "Biergerlëscht Beefort Déiljen Grondhaff", Dario Ballanti. Der Gastronom hat zwar eine Meldeadresse in Befort, zum Zeitpunkt seiner Kandidatur wohnte er aber nicht, wie vorgeschrieben, seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde.
Drei Einsprüche waren eingegangen: vom Innenministerium, einer weiteren Kandidatin und den elf Kandidaten der Liste "Är Lett".
In Befort müssen nun innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden.
100,7/luxw/sp