Nach einem Sittendelikt im Eupener Schwimmbad hat das Vervierser Strafgericht nun das Urteil gesprochen.
Wegen Voyeurismus wurde der Angeklagte aus Verviers zu 40 Monaten Gefängnis verurteilt - für die Zeit nach der Untersuchungshaft auf Bewährung.
Er hatte junge Frauen in Umkleidekabinen fotografiert. Eine von ihnen hatte Anzeige erstattet. Daraufhin war das Handy des Mannes beschlagnahmt worden. Darauf konnten zwar keine Fotos der Klägerin gefunden werden. Allerdings wurden kinderpornografische Fotos entdeckt.
belga/mb