Die Gemeinde Ans bei Lüttich verbietet ihren Angestellten das Tragen von religiösen, politischen oder ideologischen Symbolen. Weil eine Angestellte ihr islamisches Kopftuch auch am Arbeitsplatz weiter tragen will, hat sie dagegen vor dem Lütticher Arbeitsgericht geklagt. Nach ihrer Ansicht verstößt das Verbot gegen die Religionsfreiheit.
Das Arbeitsgericht leitete die Frage an den Europäischen Gerichtshof weiter. In seinem nicht bindenden Schlussantrag verweist der Generalanwalt des EuGH darauf, dass die Gemeinde das dürfe, wenn das Verbot für alle gelte. Eine neutrale Verwaltung zu haben, sei ein berechtigtes Ziel, heißt es. Das Arbeitsgericht von Lüttich muss jetzt entscheiden.
belga/vk