Die Gemeinden Stavelot und Malmedy haben vor dem Verfassungsgerichtshof einen Sieg errungen. Dabei ging es um den Formel-1 Grand Prix von Spa-Francorchamps der Jahre 2005 und 2006.
Stavelot und Malmedy wollten Steuern auf die Einnahmen des Veranstalters Didier Defourny erheben, in einer Höhe von insgesamt 1,4 Millionen Euro. Die Veranstalterfirma klagte dagegen und bekam zuerst Recht. Eine solche Steuer sei aufgrund eines Artikels im Steuergesetz nicht erlaubt.
Dagegen gingen die beiden Gemeinden in Berufung und bekamen nach dem Gang durch die Instanzen schlussendlich vom Verfassungsgerichtshof recht. Laut Urteil ist der besagte Artikel verfassungswidrig.
Ob die Gemeinden nun ihr Geld bekommen ist fraglich. Didier Defourny ist inzwischen Konkurs gegangen.
belga/vk