Der frühere Chefredakteur des GrenzEcho Oswald Schröder hat vor dem Lütticher Berufungsgericht Recht bekommen. Das berichtet die Tageszeitung.
Schröder hatte zu Beginn der Coronapandemie über große Probleme im Seniorenheim Hof Bütgenbach berichtet. Die Interkommunale Vivias als Betreiberin des Seniorenheims warf Schröder vor, die Vorwürfe nicht geprüft zu haben. Die Ombudsfrau der DG ging der Sache nach und bestätigte den Wahrheitsgehalt in 30 von 80 Fällen. Das Erstinstanzgericht sprach Schröder deshalb frei. Der Deontologierat des belgischen Journalistenverbandes gab Vivias teilweise Recht.
Gegen den Freispruch ging Vivias in Berufung. Doch auch hier wurde Schröder in allen Anklagepunkten entlastet und die Berufungsklage zurückgewiesen. Vivias bleibt jetzt nur noch der Gang vor den Kassationshof, aber nur wegen eventueller Formfehler.
ge/vk