Die Eupener Stadtverwaltung erinnert daran, dass Gehwege und Bürgersteige frei von Schnee und Eis gehalten werden müssen.
Anwohner sind verpflichtet, ihren jeweiligen Abschnitt zu räumen bzw. gegen Glätte zu streuen. Die Stadtverwaltung empfiehlt Bürgern, die das Räumen nicht selber erledigen können, sich an ein Gartenbauunternehmen oder einen Sozialbetrieb zu wenden.
Die Feststellungsbeamten der Stadt Eupen würden regelmäßig überprüfen, ob die Bürgersteige geräumt wurden und verhängen gegebenenfalls eine Verwaltungsstrafe.
Auch die Polizeizone Eifel macht darauf aufmerksam, dass Bürgersteige "vor der eigenen Haustüre" geräumt werden müssen. Außerdem fordert sie alle Verkehrsteilnehmer zu einem angemessenen Fahrverhalten auf. Die Behörden gäben ihr Bestes, heißt es in der Mitteilung.
mitt/sp
Warum müssen Bürgersteige, die nicht das Eigentum des Hausbesitzer sind geräumt werden, während die Stadt/ Gemeinde nicht alle Straßen räumt mit dem Hinweis sie hätten zu wenig Mitarbeiter.
Fällt jemand auf den nicht geräumten Bürgersteig kann er den Hausbesitzer verklagen, fällt man auf die Straße, dann hat man Pech gehabt.
Jeder normal denkende Mensch weiß, daß man vorsichtig gehen muss wenn Schnee liegt, also warum räumen.
Falle ich im Wald, wo nicht geräumt ist, bin ich es ja auch selber Schuld, oder wen darf ich da verklagen.
Da macht es sich das Gesetz einfach, eine Arbeit auf Bürger abwälzen obwohl der Gehweg nicht Eigentum des Bürgers ist.
Ich finde es sehr rücksichtslos von den Bürgern ihre Gehwege nicht zu räumen.
Und ich stelle fest,je mehr Zeit, desto schlechter geräumt.
Auf diesem Wege möchte ich mich bei allen bedanken, die mir meinen Fußweg zu meiner Arbeitsstelle d.h.Obere Ibern und Hisselsgasse erleichtern