Ein Lütticher Gericht hat einen Vergleich zwischen dem ostbelgischen Unternehmer Roland Jost und der föderalen Staatsanwaltschaft akzeptiert. Somit erhält Jost eine 18-monatige Haftstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe.
Ein erster Vergleich wurde noch im letzten Jahr abgelehnt, da damals nur eine Bewährungsstrafe und keine Geldstrafe vorgesehen war. Der neue Vergleich beinhaltet nun eine Geldstrafe von 4,8 Millionen Euro. Davon müssen 200.000 Euro direkt gezahlt werden.
Sollte Roland Jost innerhalb der nächsten drei Jahre straffällig werden, so muss er auch die restlichen 4,6 Millionen Euro zahlen. Somit schließt sich die Akte "Jost", in der es um Sozialbetrug ging.
Bereits Anfang 2022 hatte die Jost Group sich wegen anderer Vorwürfe mit der Staatsanwaltschaft auf die Zahlung von 30 Millionen Euro geeinigt.
Die Gewerkschaft CSC verurteilt den Vergleich. "Eine Verurteilung auf Bewährung für jemanden, der seine verwerflichen Praktiken nie eingestellt hat, entspricht einer Ermutigung, weiterzumachen", so Ludovic Moussebois, Berufssekretär der CSC Transcom Lüttich-Verviers.
Laut CSC Transcom wurde Jost nur für die Taten von vor 2017 verurteilt. Seitdem gebe es aber weitere offene Akten: Die Firma Jost habe seitdem weiter Fahrer aus Osteuropa über benachbarte Flughäfen ins Land gebracht. In solchen Fällen müssten dann aber auch die belgischen Lohnbedingungen gelten. Die CSC Transcom fragt sich, wann diese "moderne Sklaverei" endlich bestraft werde. Die Justiz solle solche Praktiken entschieden verurteilen, damit das Sozialdumping aufhöre.
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