Die Taten hatte sich auf dem Reiterhof des Angeklagten ereignet. Das Mädchen war regelmäßig dort, um sich um die Pferde zu kümmern. Dabei war es zuerst zu unsittlichen Berührungen und später zu der Vergewaltigung gekommen.
Das Mädchen hatte seinen Eltern davon erzählt. Vor Gericht gestand der Angeklagte nur die unsittlichen Berührungen. Das glaubte das Gericht nicht.
Neben der neunjährigen Haftstrafe muss der Mann das Opfer mit 5.000 Euro und die Eltern mit 4.000 Euro entschädigen.
belga/vk