Dabei kollidierte der PKW der Frau mit einem Bus. Der genaue Unfallhergang muss noch ermittelt werden. Zwar liegen Bilder einer Überwachungskamera vor, die Staatsanwaltschaft erklärte aber, dass die Bilder keine genaue Auskunft erteilen.
Allerdings ist bekannt, dass die Ampeln am Unfallort seit einigen Tagen nicht mehr funktionieren. Somit hätten die klassischen Vorfahrtsregeln gelten müssen.
meuse/ale