Bekamen selbstständige Tagesmütter vorher die Funktionszuschüsse nur für vier Plätze erteilt, können sie inzwischen die Zuschüsse für sechs Plätze beantragen.
Tagesmütterhäuser können einen jährlichen Zuschuss pro Platz für insgesamt 18 Plätze beantragen. Vorher wurde der Zuschuss nur für bis zu zwölf Plätze ausgezahlt.
Die Erhöhungen sind an Bedingungen wie eine entsprechende Genehmigung und eine Mindestauslastung geknüpft. Die Ministerin hofft, dass dadurch die Arbeit als Tagesmutter attraktiver wird.
Eine weitere Neuerung betrifft die Anerkennung von selbstständigen Tagesmüttern. Die Anerkennung gilt nun bis zum Pensionsalter und muss nicht mehr alle sechs Jahre erneuert werden.
mitt/ale