Die Deutschsprachige Gemeinschaft kann in ihren Zuständigkeitsbereichen und für ihre Zwecke Enteignungen vornehmen. So zum Beispiel, wenn Denkmäler in ihrer Substanz gefährdet sind - Beispiel Eyneburg - oder wenn eine archäologische Stätte der öffentlichen Nutzung zugeführt werden soll wie in St. Vith.
Die Eyneburg in Hergenrath droht zu verfallen. Seit Jahren wurden keine Instandsetzungsarbeiten mehr durchgeführt. Das dokumentiere auch ein Zustandsbericht vom Dezember 2019, erklärt Ministerin Isabelle Weykmans. Auf den Bericht und die Aufforderung, für die Instandsetzung zur sorgen, hätten die Besitzer jedoch nicht reagiert, "sodass wir die Notbremse ziehen mussten. An der Kapelle besteht schon Einsturzgefahr. Es gibt dringenden Handlungsbedarf. Die Voraussetzungen sind da, und wir müssen ein Enteignungsverfahren anstrengen, um das Denkmal zu schützen und zu retten."
Aktueller Besitzer der Hergenrather Burg ist die Eyne PGmbH, in der vier Privatpersonen zusammengeschlossen sind. Projekte für die Eyneburg hatten sie immer wieder: Mal war die Burg Kulisse für einen Film, mal für mittelalterliche Festspiele. Abgesehen von einem landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Areal gab es aber keine ständige Nutzung.
Anfang November hat die DG das Enteignungsverfahren eingeleitet. Die Gespräche mit den Besitzern laufen noch. In der ersten administrativen Phase werde noch versucht, eine gütliche Einigung zu finden - das heißt, sich auf einen Kaufpreis zu einigen.
St. Vith
Auch in St.Vith ist das Enteignungsverfahren des Areals angelaufen, wo Überreste einer Burg gefunden wurden. Zuvor hatte die DG die archäologische Stätte unter Schutz gestellt. Und auch dort wurde zunächst versucht, eine Einigung mit dem Besitzer zur finden.
Währenddessen sollen die Arbeiten weiterlaufen. Der Boden muss für eine dritte Ausgrabung vorbereitet werden. Mit dem Projekt in St. Vith kommen wie auch in Hergenrath erhebliche Kosten auf die DG zu. Allein die Übernahme der Eyneburg werde eine hohe finanzielle Belastung, so Weykmans.
Allerdings müsste die DG als alleinige Eigentümerin 100 Prozent der Kosten tragen. Sie hofft deshalb auf Partner. In St. Vith ist es ausschließlich die öffentliche Hand, die Geld in die Hand nehmen muss.
Laut Weykmans können die Enteignungsverfahren zwischen sechs und 18 Monaten dauern. Die Ministerin ist aber zuversichtlich, dass sowohl in St. Vith als auch in Hergenrath die Dinge 2023 vorangehen.
Michaela Brück