Das Pflegegeld soll in erster Linie die Autonomie der Senioren stärken. Eine ähnliche finanzielle Unterstützung gibt es bereits. Sie heißt Beihilfe für Betagte. Bereits der Antrag auf die Beihilfe für Betagte sei aber zu kompliziert und bürokratisch, erklärt Antonios Antoniadis, Minister für Gesundheit und Soziales: "Es war sehr schwerfällig und aufwendig für die Antragssteller. Wir haben das Antragsverfahren nun vereinfacht. Es ist durchlässiger geworden. Aus diesem Grund wurde auch das Budget vergrößert. Wir sehen nun statt 3,8 Millionen Euro insgesamt fünf Millionen Euro vor. Auch die Zahl der Empfänger wird sich voraussichtlich von 1000 auf 2000 Nutznießer verdoppeln."
Die größten Veränderungen lauten wie folgt: Wer in Zukunft einen Antrag auf Pflegegeld einreicht, der muss keine Angaben zu seinem Haushaltseinkommen machen. Der Antrag umfasst nun acht statt 30 Seiten. Darüber hinaus soll die Antragsbearbeitung maximal zwei Monate dauern und nicht mehr ein halbes Jahr, wie es bei der Beihilfe für Betagte der Fall war.
Kriterien
Welche Hauptkriterien ein Antragssteller erfüllen muss, um das Pflegegeld zu erhalten, erklärt Karin Cormann, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit und Senioren im Ministerium: "Erstens muss man das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben, also mindestens 65 Jahre alt sein. Zweitens muss man in Belgien hauptversichert sein. Das bedeutet, dass man eine Rente vom belgischen Staat erhält. Drittens muss man in der DG leben. Lebt man im Ausland, dann muss man in Belgien hauptversichert sein und seinen letzten Arbeitsplatz in der DG gehabt haben."
Das heißt nun nicht, dass jede Person, ab dem 65. Geburtstag automatisch das Pflegegeld erhält. Es muss effektiv ein Unterstützungsbedarf vorliegen. Um die Pflegegeldkategorie zu ermitteln, arbeitet das Ministerium mit der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben zusammen. Sie wird anhand eines BelRAI-Screens - das ist eine Art Fragebogen - feststellen, wie hoch der Unterstützungsbedarf ausfällt.
"Das ist ein wissenschaftliches Instrument, das auf einem internationalen Standard basiert. Die Mitarbeiter, die den BelRAI-Screen durchführen, kommen persönlich beim Antragssteller vorbei. Per Befragungen füllen die Mitarbeiter dann eine Skala aus", erklärt Joel Arens, Interimsdirektor der Dienstelle für Selbstbestimmtes Leben. Anhand dieser Skala wird schlussendlich die Pflegekategorie ermittelt. Es gibt vier Kategorien. Die Mindestunterstützung liegt bei 45 Euro monatlich. Die Höchstunterstützung bei 447 Euro monatlich. Die Fragen beziehen sich auf den Alltag und den gesundheitlichen Zustand der Person. Eine ärztliche Kontrolle wird nicht mehr durchgeführt.
Umsetzung
Diejenigen, die momentan noch die Beihilfe für Betagte erhalten, werden in nächster Zeit von Ministerium kontaktiert, wie Karin Cormann erklärt: "Wir schreiben diese Menschen alle an. Diese Menschen werden auch weiterhin die Beihilfe erhalten, die sie bis jetzt erhalten haben. Wir werden aber prüfen, ob diese Personen Anrecht auf mehr Unterstützung haben könnten. Die Menschen erhalten aber weiterhin mindestens den Betrag, den sie bisher bekommen haben."
Der Antrag auf Pflegegeld kann mittlerweile gestellt werden. Das funktioniert sowohl online als auch postalisch. Ausgezahlt wird das Geld dann frühstens ab dem 1. Januar 2023.
Dogan Malicki
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