Der Staat muss dafür sorgen, dass die Überbelegung innerhalb eines Jahres auf höchstens 110 Prozent gesenkt wird. Andernfalls muss der Staat ein Zwangsgeld von 1.000 Euro pro Tag und pro Häftling, der zu viel in Lantin einsitzt, bezahlen. Innerhalb von fünf Jahren muss die Überbelegung komplett abgebaut sein.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Justiz den Staat wegen seines Umgangs mit Gefangenen verurteilt. Auch in anderen Gefängnissen laufen derzeit Verfahren wegen Überbelegung und schlechten Haftbedingungen.
belga/okr