Sie hatte Räumlichkeiten für Prostitutionszwecke vermietet, damit aber einen "anormalen" Gewinn eingefahren, so das Strafgericht. Die Prostituierten mussten höhere Mieten als offiziell angegeben zahlen.
Auch fielen die Mieten im Vergleich zu anliegenden Etablissements höher aus. Weil sich die Verurteilte - selbst eine ehemalige Prostituierte - und ihr Ehemann an der Situation der Mieterinnen bereichert hatten, waren sie vor Gericht gelandet.
Der Mann wurde im Verlauf des Prozesses freigesprochen. Die Angeklagte muss neben der Bewährungsstrafe eine Geldstrafe in Höhe von 112.000 Euro zahlen, die zu drei Viertel zur Bewährung ausgesetzt ist.
belga/ale