Der "große Wurf" ist es noch nicht, der soll noch kommen in Phase drei nach Übernahme der Raumordnung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft. Dafür wurde schon mal eine Reihe von gesetzlichen Begrifflichkeiten ersetzt oder es wurden neue eingeführt wie der "Verdichtungsgunstbereich".
Gewisse Grauzonen galt es zu klären, die Amnestie-Regeln nach Bauvergehen wurden angepasst. Bei größeren Wohnungsbauvorhaben soll ein Teil für sozialen Wohnraum bereitgestellt werden. Und als Alternative zum oft schwierigen Flächenausgleich bei Sektorenplanänderungen soll ein Fonds nachhaltige Projekte fördern helfen.
"Mogelpackung", "Etikettenschwindel" hieß es dazu von der Opposition. Sie erwartet, dass Regierung und Mehrheit den Beweis des Mehrwerts durch die Übertragung nicht schuldig bleiben. Und dass die betroffenen Akteure aus den unterschiedlichen Bereichen nicht nur angehört, sondern auch gehört werden.
Die große Herausforderung wird darin bestehen, die Raumordnung zusammen mit dem Wohnungswesen zu denken, für das der zuständige Minister Antonios Antoniadis wie im vorliegenden Fall eine Orientierungsnote im PDG hinterlegt hat.
Stephan Pesch