Dort wollte eine Person online verschiedene Artikel verkaufen. Ein angeblicher Interessent meldet sich und bittet darum, den Verkauf über Paketversand abzuwickeln und dabei das Kartenlesegerät zu benutzen. Das Betrugsopfer kommt dieser Bitte nach. Die böse Überraschung folgt kurz darauf, als die Person feststellt, dass ein größerer Geldbetrag vom Konto abgebucht wurde.
Die Polizei bittet in einer Mitteilung eindringlich darum, nicht auf solche Vorgehensweisen einzugehen. Wenn ein angeblicher Käufer über eine Drittfirma den Verkauf abschließen möchte, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um einen Betrug handelt, heißt es.
mitt/fk