Sowohl der private Stromverbrauch des Alleinlebenden als auch der Stromverbrauch in seiner kleinen Werkstatt seien nicht korrekt abgerechnet worden, hieß es am Montag vor dem Eupener Strafgericht.
Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Monate Haft und eine Geldstrafe. Das Urteil wird am 12. Dezember verkündet.
belga/mb
Wenn demnächst die Preise durch die Decke gehen, werden sich noch einige Leute was einfallen lassen.