Das Gericht verhängte gegen die beiden Angeklagten Haftstrafen von zwei und vier Jahren auf Bewährung. Außerdem wurden beide zu Geldstrafen von 8.000 Euro verurteilt, die zur Hälfte auf Bewährung ausgesetzt wurden.
Die Taten hatten sich zwischen Mai 2016 und November 2017 ereignet und waren von der Polizei Kortrijk aufgedeckt worden. Die beiden Angeklagten hatten der Frau die Einreise nach Belgien erleichtert und sie anschließend für die Rückerstattung der Kosten zur Prostitution gezwungen.
belga/lo