Das neue Statut gilt für die Studenten, die sich in Vereinen, Nichtregierungsorganisationen oder studentischen Organisationen engagieren. Konkret sollen die Studenten individueller betreut werden.
In jeder Fakultät soll eine Begleitperson ernannt werden. Diese soll die Unterrichtskurse anpassen können. So sollen die Aktivitäten an und außerhalb der Uni nicht miteinander in Konflikt geraten.
Studenten, die das neue Statut erhalten wollen, müssen sich bis zum 1. November bewerben.
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