3 Kommentare

  1. Hallo Herr van Amst,

    Natürlich ist es eine Werbung. Sagen Sie bloß, dass Sie meinen, es wäre eine soziale Institution oder ein Museum?

    Jeder Betrieb, der Jubiläum hat, darf erwähnt werden, ob er nun Kunden oder Mitarbeiter sucht oder aber halt ein wichtigger Ankerpunkt ist, wie hier in Spa. Alle Badekulturstädte haben seit jeher einen Casinobetrieb, um die Wohlhabenden zu unterhalten, zu amüsieren oder aber für Kurzweil zu sorgen.

  2. Guten Abend Frau Schröder,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Natürlich hat jeder Betrieb das Recht erwähnt und beworben zu werden. Nur im Gegensatz zur Annahme im Interview ist Glücksspiel eben nicht ein "Geschäft wie jedes andere auch". Bedauerlicherweise kann es zur Sucht und im schlimmsten Fall zum Verlust seiner Existenzgrundlage führen. Warum sonst ist das Spielen erst ab 18 erlaubt? Man sollte auch immer Folgendes bedenken: Damit ein Casino rentabel ist, müssen die Chancen immer mehr auf Seiten des Casinos stehen.
    Ich frage mich nur ob eine Werbung für Casinos ohne eine entsprechende Suchtwarnung im Sinne einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ist, wo man doch der Spielsucht den Kampf angesagt hat?
    Ich wünsche einen schönen Abend!