Anfangs waren sie zu sieben und acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Antwerpener Berufungsgericht entschied nun, dass die Beweislage nicht ausreiche.
Es wurden DNA-Spuren der beiden an einem Schraubenzieher, einer Spraydose und einem Scheinwerfer gefunden. Daraus könnte man nicht schließen, dass die beiden an den Überfällen beteiligt waren, so das Gericht. Auch konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Gegenstände während der Tat verwendet wurden.
Die Angeklagten standen wegen insgesamt fünf Überfällen auf Bankautomaten vor Gericht.
belga/ale
Was für ein Skandal. Jeder Belgier der seine Rechnungen nicht zahlen kann wird verurteilt.
DNA-Spuren die am Tatort gefunden Gegenstände, zur Sprengung gefundenes Material zählt nicht. Also weiter machen und die Verbrecher krümmen sich vor lachen. Also jeder sollte einfach einen Geldautomaten sprengen und gut ist. In Belgien hat keiner etwas zu befürchten. Weiter so urteilen, damit werden wir ein rechtsfreies Land, bei solch einer verantwortlichen Staatsanwaltschaft die Ihren Job nicht erst nimmt. Denn wäre es so kann das Ersturteil nur bestätigt werden.