Wie aus den Zahlen der niederländischen Arbeitsvermittlungsstelle hervorgeht, handelt es sich in den meisten Fällen um gering qualifizierte Arbeit, etwa in der Logistik oder in der Reinigung.
Die Arbeitgeber müssen zwar keine Arbeitserlaubnis für die von ihnen eingestellten Ukrainer beantragen, sie müssen aber beim Arbeitsamt registriert sein. Im gesamten Land wurden bislang 13.000 Ukrainer registriert.
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