Der letzte Konzertierungsausschuss hatte aufgrund der gesunkenen Zahlen praktisch alle Corona-Maßnahmen aufgehoben.
Die Maskenpflicht gilt nur noch in Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken. In Wohn- und Pflegezentren, bei Kinesitherapeuten, Psychologen und Logopäden wird das Tragen einer Maske nur empfohlen.
Die Quarantänemaßnahmen sind ebenfalls gelockert, außer bei Krankheit oder positivem Testergebnis.
mitt/vk