2 Kommentare

  1. Die eklatante Diskrepanz, dass beides – 250 Arbeitsstunden und 7 Jahre Gefängnis – gleichermaßen ordentliche gerichtliche Tats- und Rechtsauffassungen sein können, lässt in einem Rechtsstaat Zweifel an der Jurisdiktion aufkommen.

  2. ZWEIFEL am Rechtsstaat? JA : Das erste Urteil war eine Farce... und nur Hochmut und Dummheit des Taeters fuehrten zu einer gerechten Strafe!