Am Ende landete der Motorradfahrer auf der Motorhaube des Welkenraedters und wurde mehr hundert Meter mitgenommen, bevor er auf die Straße fiel.
Laut Zeugen wollte der Autofahrer den Motorradfahrer überfahren. Der Welkenraedter bestritt dies vor Gericht und erhielt 250 Stunden Arbeitsstrafe. Dagegen ging er in Berufung.
Das Lütticher Berufungsgericht sah es aber als erwiesen an, dass es eine Tötungabsicht gab, und verurteilte den Mann zu sieben Jahren Gefängnis.
Dagegen zog der Verurteilte vor den Kassationshof. Die höchste Instanz bestätigte jetzt das Urteil. Der Mann muss ins Gefängnis.
lameuse/vk
Die eklatante Diskrepanz, dass beides – 250 Arbeitsstunden und 7 Jahre Gefängnis – gleichermaßen ordentliche gerichtliche Tats- und Rechtsauffassungen sein können, lässt in einem Rechtsstaat Zweifel an der Jurisdiktion aufkommen.
ZWEIFEL am Rechtsstaat? JA : Das erste Urteil war eine Farce... und nur Hochmut und Dummheit des Taeters fuehrten zu einer gerechten Strafe!