Dabei hatten die beiden Angeklagten eine dritte Person verletzt. Das Opfer musste mit Rippenbrüchen und einer Verletzung an der Wade ins Krankenhaus gebracht werden. Es ist seitdem arbeitsunfähig. Die beiden Täter sind geständig und sind der Justiz bereits bekannt.
Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen zwischen 20 und 24 Monaten. Die Verteidigung plädiert auf eine Bewährungsstrafe und betont, dass das Opfer sich provozierend und aggressiv verhalten habe. Das Urteil soll am 30. Mai verkündet werden.
belga/ale