Diese zusätzliche Unterstützungsmaßnahme greift rückwirkend zum 1. April. Bislang erhielten die Tagesmütter je nach Statut 1.000 bis 2.000 Euro jährlich pro Betreuungsplatz.
Auch werden die selbstständigen Tagesmütter zukünftig durch das RZKB begleitet. An ihrer Selbstständigkeit verändert sich dadurch nichts.
Mit der Umwandlung des RZKB in eine Einrichtung öffentlichen Interesses wird gleichzeitig den konventionierten Tagesmüttern eine soziale Absicherung durch das sogenannte Vollstatut ermöglicht. Das Dekret zur Schaffung der Einrichtung soll im Jahr 2023 dem Parlament vorgelegt werden.
mitt/vk