Ihm wurden dazu gleich mehrere Fragen gestellt. Dabei sei es den ÖSHZ überlassen, ob der volle Betrag oder ein Teilbetrag ausgezahlt werde. Wird nur ein Teil ausgezahlt, so muss das begründet werden. Da die Flüchtlinge dadurch ein Einkommen haben, sollen sie sich mit einem festgelegten Unkostenbeitrag an ihrer Unterbringung beteiligen. Das gilt sowohl für das Auffangzentrum Worriken als auch für Privatunterkünfte.
Für die Chalets in Worriken sind 15 Euro pro Person und Tag vorgesehen. Hinzu kommen fünf Euro pro Kind. Für eine Familie ist der Betrag auf maximal 25 Euro begrenzt. Dieser Betrag wird direkt von der Sozialhilfe abgezogen.
Antoniadis bemerkte, dass es den ÖSHZ überlassen ist, ob dieser Unkostenbeitrag den Freiwilligen, die eine Unterkunft zur Verfügung stellen, als Aufwandsentschädigung ausgezahlt wird.
ale