Damals war ein 21-jähriger Student aus Spa im Rahmen seiner Studententaufe zusammengebrochen und verstorben. Das Opfer hatte zuvor große Mengen Alkohol konsumiert. Die fünf Angeklagten hatten zu dem Zeitpunkt als sogenannte Taufpaten agiert.
Ursprünglich hatten sie sich wegen fahrlässiger Tötung durch mangelnde Vorsorge und Vorsicht zu verantworten. Nun prüft das Strafgericht, ob die Angeklagten das Opfer wissentlich zur Trunkenheit verleitet haben. Das könnte Haftstrafen von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.
Die Angeklagten widersprechen den Vorwürfen und betonen, dass die Aktivität nicht verpflichtend gewesen sei. Die Plädoyers sollen am 16. September gehalten werden.
belga/ale