Außerdem muss Mathot eine Geldstrafe von 5.500 Euro zahlen. In dem Fall geht es um Schmiergeld, das er im Zusammenhang mit dem Bau der Müllverbrennungsanlage Uvelia in Herstal erhalten hat.
Außerdem wird der Betrag, der als Bestechungsgeld einbehalten wurde, beschlagnahmt. Das sind 700.000 Euro. Auch wegen Steuerhinterziehung wurde er zu einer Geldstrafe von 2.750 Euro verurteilt.
Mathot wird gegen das Urteil Beschwerde beim Kassationshof einreichen, das teilte sein Anwalt mit. Mathots Anwalt zeigte sich fassungslos, vor allem weil Mathot in erster Instanz freigesprochen worden war.
belga/lo